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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2010 - L 9 AS 197/10 B   

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https://dejure.org/2010,117598
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2010 - L 9 AS 197/10 B (https://dejure.org/2010,117598)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.12.2010 - L 9 AS 197/10 B (https://dejure.org/2010,117598)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Dezember 2010 - L 9 AS 197/10 B (https://dejure.org/2010,117598)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2010 - L 9 AS 197/10
    Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten insoweit eine nicht zu strenge Prüfung geboten; denn Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 und 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) gebieten eine weitgehende Gleichstellung von bemittelten und unbemittelten Personen hinsichtlich ihrer jeweiligen Möglichkeiten, effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können (BVerfG, Beschluss vom 26. April 1988 - Az.: 1 BvL 84/86, BVerfGE 78, 104).
  • BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 81/00

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2010 - L 9 AS 197/10
    Prozesskostenhilfe darf deshalb unter dem Gesichtspunkt der nicht hinreichenden Erfolgsaussicht nur dann verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache, wenn schon nicht auszuschließen, so doch wenigstens gänzlich fernliegend ist (BVerfG, Beschluss vom 07. April 2000, Az.:1 BvR 81/00, NJW 2000, 1936 ff. zur PKH-Bewilligung bei offenen Rechtsfragen).
  • BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 114/01 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Nichtberücksichtigung von Einmalzahlungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2010 - L 9 AS 197/10
    Der Anpassungsbescheid hat daher nur einen eingeschränkten Regelungsbereich (vgl. dazu BSG v. 25.03.2003 - B 7 AL 114/01 R-, Rdnr. 21, zitiert nach Juris mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2005 - L 9 B 37/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2010 - L 9 AS 197/10
    Hinreichende Erfolgsaussicht besteht hiernach im sozialgerichtlichen Klage- und Berufungsverfahren in der Regel insbesondere auch dann, wenn es im Rahmen der dem Gericht obliegenden Pflicht zur Sachaufklärung noch weiterer entscheidungserheblicher Ermittlungen oder Beweiserhebungen bedarf (Senatsentscheidungen vom 13. Dezember 2005, L 9 B 37/05 U und vom 08. Dezember 2008 - L 9 B 299/08 AS - Leitherer in: Meyer-Ladewig u.a., aaO, § 73 a Rdnr. 7 a); dies gilt jedenfalls dann, wenn ein günstiges Ergebnis der Beweisaufnahme nicht unwahrscheinlich bzw. die Erfolgsaussicht nur eine entfernte ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.12.2008 - L 9 B 299/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2010 - L 9 AS 197/10
    Hinreichende Erfolgsaussicht besteht hiernach im sozialgerichtlichen Klage- und Berufungsverfahren in der Regel insbesondere auch dann, wenn es im Rahmen der dem Gericht obliegenden Pflicht zur Sachaufklärung noch weiterer entscheidungserheblicher Ermittlungen oder Beweiserhebungen bedarf (Senatsentscheidungen vom 13. Dezember 2005, L 9 B 37/05 U und vom 08. Dezember 2008 - L 9 B 299/08 AS - Leitherer in: Meyer-Ladewig u.a., aaO, § 73 a Rdnr. 7 a); dies gilt jedenfalls dann, wenn ein günstiges Ergebnis der Beweisaufnahme nicht unwahrscheinlich bzw. die Erfolgsaussicht nur eine entfernte ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2010 - L 11 AS 925/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2010 - L 9 AS 197/10
    Wie auch für den Kläger aus dem Bescheid erkennbar war, erschöpft sich daher der Regelungsgehalt des angefochtenen Bescheides und damit auch der im gerichtlichen Verfahren überprüfbare Streitgegenstand in der verfügten Erhöhung der Regelleistungen (vgl. zur Problematik bei der Kindergelderhöhung: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 16.11.2010 - L 11 AS 925/10 B - mwN).
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